Schönheitsoperationen während der Schwangerschaft
Fachärzte raten von jeglichen medizinisch unnötigen Behandlungen während einer Schwangerschaft ab, da diese unverantwortlich sind. Schönheitsoperationen oder Schönheitsbehandlungen bei Schwangeren sind grundsätzlich nicht verboten, bergen aber ein unkalkulierbares Risiko für Mutter und Kind, dessen Auswirkungen nicht vorhersehbar sind. Dazu zählen auch vermeintlich „harmlose“ Schönheitsbehandlungen wie die Faltenunterspritzung. Auch hier ist Vorsicht geboten.
Stillen und Brust-OP
Junge Frauen, die sich lange vor einer Schwangerschaft für eine Brust-OP entschlossen haben, beschäftigt oft die Frage, ob sie ihr Baby stillen können. Dank der modernen Methoden der ästhetisch-plastischen Chirurgie, beispielsweise bei einer Brustvergrößerung, sind diese Befürchtungen unbegründet.
Das Gewebe wird bei den heutzutage vorgenommenen kleinen Einschnitten in der Achselhöhle, in der Unterbrustfalte oder am Warzenhof nur wenig beeinträchtigt. Die Brustdrüsen werden eigentlich nicht berührt und behalten damit ihre Fähigkeit der Muttermilchproduktion, d.h. die Frau kann ihr Baby stillen.
Die ersten Wochen und Monate nach der Schwangerschaft sollten ganz im Zeichen des Kindes stehen und die Sorge, um das eigene Aussehen in den Hintergrund rücken.
Natürlich gibt es Frauen, wie z.B. Models, die kurze Zeit nach der Schwangerschaft ihre Traumfigur durch viel Sport und strenge Diät verloren haben. Diese Frauen sollten daher nicht als Vorbild gelten. Schließlich verdienen Models Geld mit ihrem Aussehen, zudem ist es zweifelhaft, ob dieser rasche Gewichtsverlust wirklich gut für den Körper ist.
Eine alte Hebammenregel besagt, dass die Rückbildung des Körpers nach der Schwangerschaft genauso lange dauert wie die 9-10 Monate derSchwangerschaft selbst. Fachärzte sagen, dass ein halbes Jahr nach der Geburt des Kindes die normale Figur wiederhergestellt sein sollte.